Berechnung der Farâid

Die Ashâb-i Farâid und die Asabas

Erbschaft des Verstorbenen (Nachlass)
Geschlecht des Verstorbenen
Ehemann des Verstorbenen
Ehefrau(en) des Verstorbenen
Sohn
Tochter
Enkel (Sohn des Sohnes)
Enkelin (Tochter des Sohnes)
Vater
Mutter
Vater des Vaters
Urgroßvater väterlicherseits
Großmutter väterlicherseits
Großmutter mütterlicherseits
Urgroßmutter väterlicherseits
Urgroßmutter väterlicherseits
Urgroßmutter mütterlicherseits
Bruder
Schwester
Väterlicher Bruder
Väterliche Schwester
Geschwister (unabhängig vom Geschlecht)

Andere Asabas

Neffe (Sohn des Bruders)
Neffe (Sohn des väterlichen Bruders)
Onkel
Väterlicher Onkel
Cousin (Sohn des Onkels)
Cousin (Sohn des väterlichen Onkels)
Freigelassener
Nein Ja
Sohn des Freigelassenen
Nein Ja

Zawil-Arhâm

Wenn auch nur eine Person in den vorherigen Klassen vorhanden ist, ist es nicht erforderlich, aus den nächsten Klassen auszuwählen.
Wählen Sie die Klasse Zawil-Arhâm
1 2 3 4 5
Klasse 1
Sohn
Tochter
Enkel (Sohn der Tochter des Sohnes)
Enkelin (Tochter der Tochter des Sohnes)
Enkel (Sohn des Sohnes der Tochter)
Enkelin (Tochter des Sohnes der Tochter)
Enkel (Sohn der Tochter der Tochter)
Enkelin (Tochter der Tochter der Tochter)
Klasse 2
Großvater mütterlicherseits
Nein Ja
Vater der Großmutter väterlicherseits
Nein Ja
Urgroßvater mütterlicherseits
Nein Ja
Urgroßmutter mütterlicherseits
Nein Ja
Urgroßvater mütterlicherseits
Nein Ja
Klasse 3
Die dritte Klasse umfasst die Furû' des Vaters des Verstorbenen. Alle Arten von Nichten- oder Enkelkindern der Schwestern und alle Arten von Bruderstöchtern oder Enkelkindern und alle Arten von Brudern oder Enkelkindern sind in dieser Klasse.
Gibt es jemanden in dieser Klasse?
Nein  Ja  
Klasse 4
Die vierte Klasse umfasst die Furû' der Großeltern. Väterliche Tanten, mütterliche Tanten, mütterliche Onkel und väterliche Onkel väterlicherseits sind in dieser Klasse. Der väterliche Onkel väterlicherseits ist der Bruder des Vaters väterlicherseits. Die väterlichen Onkel, die die Brüder des Vaters mit demselben Vater und derselben Mutter oder nur demselben Vater sind, sind Asabas. Alle Arten von Töchtern väterlicher Onkel und ihre Nachkommen befinden sich alle in der vierten Gruppe.
Gibt es jemanden in dieser Klasse?
Nein  Ja  
Klasse 5
Die fünfte Klasse umfasst die Furû' des Großvaters oder der Großmutter mütterlicherseits oder väterlicherseits. Die mütterlichen oder väterlichen Tanten und mütterlichen Onkel, der väterliche Onkel väterlicherseits, die väterlichen Tanten und die Töchter der mütterlichen und väterlichen Onkel sowie die Kinder der mütterlichen und väterlichen Onkel befinden sich in der fünften Klasse.
Gibt es jemanden in dieser Klasse?
Nein  Ja  


  • Die Kenntnis, die lehrt, wem das Eigentum des Verstorbenen gegeben wird und wie es verteilt wird, wird als Ilm-i farâid (die Kenntnis der farâid) bezeichnet. Was Allâhu ta’âlâ im Qur’ân am deutlichsten und umfassendsten erklärt, ist, wie das Erbe des Verstorbenen verteilt wird. Weil die meisten seiner Verfahren als fard befohlen wurden, wurde es insgesamt als Ilm-i farâid (die Kenntnis der fards) bezeichnet. Ein Hadith, überliefert von Ibn Mâja und Dâra Qutnî 'rahmatullâhi ta’âlâ ’alaihim ajmâ'in' im Epitom von Tadhkirat-al Qurtubî, erklärt: „Bemüht euch, die Kenntnis der farâid zu lernen! Lehrt diese Kenntnis den Jugendlichen! Die Kenntnis der farâid ist die Hälfte aller religiösen Kenntnisse. Diese Kenntnis wird diejenige sein, die meine Umma zuerst vergessen wird.“
  • Die Ausgaben für Waschen, Einwickeln, Begraben und menschliche Schulden werden jeweils aus dem Vermögen des Verstorbenen zurückgelegt und verteilt. Der Rest des Vermögens wird nach dem Marktwert bewertet und in drei Teile aufgeteilt. Der erste Teil wird für die Erfüllung der Anweisungen des Verstorbenen verwendet, die mit der Sharî'a vereinbar sind. Die anderen zwei Teile werden entsprechend ihres Werts verteilt oder verkauft und das Geld wird an die Erben verteilt.

Buch : Seâdet-i Ebediyye Endless Bliss, Hakikat Kitabevi, Istanbul.
  • Zuerst erhalten die zwölf Personen, die als ashâb-i farâid bezeichnet werden, ihre festgelegten Anteile gemäß dem Qur'ân al-kerîm. Diese Anteile werden auch als fard bezeichnet. Vier von ihnen sind männlich.
  • Das aus den ashâb-i farâid verbleibende Vermögen wird den nächsten Verwandten des Verstorbenen gegeben, die Asaba genannt werden. Die Namen der Asaba werden später genannt. Wenn keine Asaba vorhanden sind, wird der Rest des Vermögens ebenfalls an die ashâb-i farâid verteilt. Aber dem Ehemann oder der Ehefrau wird zu diesem Zeitpunkt kein Anteil gegeben.
  • Wenn keiner der ashâb-i farâid oder der Asaba existiert, wird er den Verwandten gegeben, die Zawil-Arhâm genannt werden, was aus fünf Klassen besteht.
  • Wenn nur eine der Zawil-Arhâm-Klassen existiert und keine der anderen Erben existiert, erhält diese Person das gesamte Vermögen. Wenn es nur eine Person in einer der fünf Klassen der Zawil-Arhâm gibt, können diejenigen, die sich in den folgenden Klassen befinden, selbst wenn sie dem Verstorbenen näher stehen, keine Erben sein. Wenn sich mehrere Personen in derselben Klasse befinden, entziehen diejenigen, die dem Verstorbenen näher stehen, denjenigen, die weiter entfernt sind, das Erbe.
  • Wenn es auch keine Zawil-Arhâm gibt, wird es einem Mann namens mawlal-muwâlât gegeben. Wenn auch dies nicht existiert, wird es der Person gegeben, die der Verstorbene behauptet hat, sein Verwandter zu sein - zum Beispiel, indem er sagt: „Er ist mein Bruder“ -, aber die nicht vom behaupteten Vermittler der Verwandtschaft bestätigt wird.
  • Wenn keiner der oben genannten Erben existiert, wird auch das verbleibende Zwei-Drittel des Erbes für die Erfüllung seiner Anweisungen verwendet. Wenn er ohne Testament stirbt, übernimmt das Bayt-ul-mâl das Eigentum, selbst wenn er ein zimmî ist.

Buch : Seâdet-i Ebediyye Endless Bliss, Hakikat Kitabevi, Istanbul.